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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Vereinsregister:
Seit dem 12.01.2015 das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart konzentriert.
Für Fragen zum Vereinsregister wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Stuttgart,

Registergericht, Neckarstr. 121, 70190 Stuttgart (Postanschrift: Postfach 10 60 08, 70049 Stuttgart).
Allgemeine telefonische Auskünfte erhalten Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:45 Uhr unter Tel.: 0711/921 3660. Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erteilen die zuständigen Sachbearbeiter, die den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts zu entnehmen sind.



Auskünfte zu den Registerinhalten erhalten Sie über das gemeinsame Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de.

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