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Hinweise zum elektronischen Vereinsregister

Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 12.01.2015

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen.

Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim, eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Tübingen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.

Zum 12.01.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Rottenburg zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart gelangen Sie hier: →Amtsgericht Stuttgart

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Vereinsregisters des Amtsgerichts Rottenburg am 01.01.2015.

In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Rottenburg erhält die Kennziffer 39.

Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Rottenburg

Die Registernummern lauten bisher:

VR 1

VR 12

VR 123                                                

Der Amtsgerichtsbezirk Rottenburg erhält die Kennziffer 39

Die Registernummern lauten künftig: 

VR 390001

VR 390012

VR 390123

 

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummern aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

 

 

 

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